3.1 Aqrose ist verpflichtet, im Umfang der Auftragsbestätigung zuliefern. Nicht zu vertretende Unmöglichkeit bzw. nicht zu vertretendes Unvermögen entbindet Aqrose von seiner Lieferpflicht. Das gleiche gilt bei höherer Gewalt, welche Aqrose für die Dauer deren Auswirkung von der Lieferpflicht befreit.
3.2 Mit dem Datum der Auftragsbestätigung beginnt die Lieferfrist. Die Lieferfrist beträgt 15–20 Werktage, sofern nicht anders vereinbart. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
3.3 Eine Transportversicherung wird auf Rechnung des Kunden abgeschlossen, soweit dieser nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form dem Abschluss dieser Versicherung widerspricht.
3.4 Wird der Versand an den Kunden auf dessen Wunsch verzögert, so werden ihm, beginnend mit einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die bei Aqrose entstandenen Finanzierungs- und Lagerkosten mit pauschal 0,8 % des Netto-Rechnungsbetrages pro Monat berechnet, soweit nicht der Kunde wesentlich niedrigere oder Aqrose wesentlich höhere tatsächliche Kosten nachweisen. Aqrose ist jedoch berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden schriftlich gesetzten, angemessenen Abnahmefrist anderweitig über die bestellte Ware zu verfügen und den in Abnahmeverzug gesetzten Kunden entsprechend später zu beliefern.
3.5 Bei unberechtigtem Rücktritt vom Vertrag aus den Kunden gelten folgenden Bedingungen:
a) Der Rücktritt des Kunden von einer Bestellung ist nur mit Rechtsgrund oder nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Aqrose möglich. Der Kunde haftet in jedem Fall für alle direkten oder indirekten Schäden, die in Bezug auf den Rücktritt von der Bestellung entstanden sind.
b) Aqrose kann bei Verletzung dieser AGB durch den Kunden nach dessen vorheriger Abmahnung oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder dessen Auflösung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, ohne für Schäden zu haften.
c) Im Falle des Rücktritts kann Aqrose Rücksendungen von Waren im originalverpackten, versiegelten Zustand akzeptieren. Davon ausgenommen sind Software und Sonderanfertigungen. Von dem zu erstattenden Kaufpreis behält Aqrose bis zu 25 % Bearbeitungsgebühr für die Prüfung, Verwaltung, und sonstige Gemeinkosten ein. Die Mindestrücknahmegebühr beträgt 80,00 € je Rechnung. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Mängelansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
d) Wenn der Kunde ohne Rechtsgrund oder Zustimmung vom Vertrag zurücktritt oder die Abnahme der Lieferung oder Leistung unberechtigt verweigert, ist Aqrose berechtigt, ohne besonderen Nachweis 15 % des vereinbarten Preises als pauschalierten Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass Aqrose kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Aqrose behält sich vor, hierüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.